Bleiben wir klar bei den Fakten und lassen die Emotionen ausser Acht. Die besagte Landratsvorlage ist auf der Homepage des Kantons: www.bl.ch unter der Nummer «2018/605» abrufbar. Die Gemeinde Oberwil hat die Verlängerung nach der Bewilligung der ersten Bauetappe im Jahre 1981 fünfmal abgelehnt. Jetzt nach fast 40 Jahren und 10 Jahre nach dem letzten NEIN soll die Strasse trotz Widerstand der lokalen Bevölkerung zur Kantonsstrasse erklärt, der Gemeinde Oberwil aufgezwungen und die fehlenden und unerwünschten 260 m für mehrere Millionen Kantonssteuergelder quer über eine kantonale Veloroute und durch ein Naherholungsgebiet gebaut werden. Zudem entlastet sie die Ortszentren in keiner Weise und die Entflechtung von Schiene und MIV ist nicht gewährleistet.

Eine beschauliche Quartierstrasse soll den Anwohnerinnen und Anwohnern gehören – von regionaler Bedeutung kann also nicht die Rede sein.

AWB vom 22.11.2019