Eine Vermögenssteuersenkung soll es sein. Wann? Ab 1. Januar 2023. Wie viel? Mindererträge von rund 27 Millionen Franken für den Kanton, für die Gemeinden 15 Millionen Franken.
Von der geplanten Senkung, über die wir am 27. November 2022 abstimmen dürfen, gehen mehr als 90% der Steuerprivilegien an die obersten 10%. Am stärksten profitieren die rund 300 reichsten Personen im Baselbiet: Sie erhalten neue Privilegien in Höhe von 11.5 Millionen Franken, das sind pro Kopf rund 34’500 Franken. 125’000 Baselbieterinnen und Baselbieter bekommen gar nichts, weitere 40‘000 Steuerpflichtige werden um bis zu 8 Franken pro Monat entlastet.

Die Vermögenssteuer wird vom Kanton und der Wohngemeinde erhoben. Für das steuerwirksame sogenannte Reinvermögen können vom Bruttovermögen die Schulden abgezogen werden. Davon profitieren aktuell z.B. Hausbesitzer und Wohneigentümer, weil die Hypothekarschulden vom Vermögen abgezogen werden können. Zudem werden Liegenschaften und Land für die Steuern sehr tief bewertet (etwa zu einem Viertel des effektiven Wertes). Wer nicht superreich ist, bezahlt in Baselland somit keine oder kaum Vermögenssteuern. Dass die Vermögenssteuer denn trotzdem zum Wegzug von sehr vermögenden Personen führt, ist nicht erwiesen. Aspekte wie Sicherheit, Stabilität, hochwertige Bildung und Lebensqualität sind ebenso wichtige Argumente. Die Mindereinnahmen von insgesamt 43 Millionen Franken fehlen der Gesellschaft aber etwa für Investitionen in Infrastruktur, Kultur, Bildung oder Sicherheit sowie für Klimamassnahmen.

In der aktuellen Situation mit Teuerung und Kaufkraftverlust können wir uns diese Reform nicht leisten; erst recht nicht auf dem Buckel der tiefen und mittleren Einkommen. Deshalb empfehlen wir ein NEIN.