Der Vorstand der Grünen wollte darüber Näheres wissen und bekam von A. Dill, Umweltbeauftragter Allschwil, folgende Antworten: «Es trifft zu, dass das Areal einst eine Grube war, die aufgefüllt wurde. Aufgrund der «Erhebung von Standorten mit belastungsrelevanter Nutzung» im 2007 kam das AUE BL zum Schluss, den Lindenplatz (Parz. A-528) nicht ins Kataster der belasteten Standorte aufzunehmen, da es keine Hinweise darauf gibt, dass umweltrelevante Ablagerungen gemäss Altlastenverordnung erfolgten (keine Chemikalien/Giftstoffe). Die Grube wurde mit Inertstoff aufgefüllt (Aushubmaterial, Beton, Ziegel). Das AUE BL hat diese Parzelle deshalb als unbelastet eingestuft.

Im Sommer 2019 erfolgte eine Baugrunduntersuchung, 2 Schürfsondierungen bis ca. 5,5 Meter Tiefe wurden durchgeführt. Die Sondierungen bestätigen die Altlasteneinschätzung durch das AUE BL: das Auffüllmaterial besteht hauptsächlich aus sandigem, siltig-tonigem Kies, vereinzelt mit Steinen und einem geringen Fremdstoffanteil von 1-5%. Der Oberboden des Lindenplatzes wurde ebenfalls untersucht. Der Oberboden ist als schwach belasteter Bodenaushub zu bezeichnen (zwei Werte leicht über dem Richtwert). Das bedeutet, dass der Oberboden «vor Ort uneingeschränkt für die Umgebungsgestaltung oder extern auf ähnlich vorbelasteten Standorten für Bodenverbesserungen und Rekultivierungen verwendet werden» oder auf einer Deponie des Typs B abgelagert werden darf. Sollten im Rahmen von baulichen Massnahmen wider Erwarten verunreinigtes Material zum Vorschein kommen, wird wie bei jedem anderen Vorhaben nach den gesetzlichen Vorgaben vorgegangen.»

Braucht es hier nicht noch etwas genauere Abklärungen? Die Umgestaltung des Lindenplatzes sollte erst erfolgen, wenn sich keine Vorbehalte ergeben.