Neue Vorstösse im Landrat
Motion: Ruhezeiten für Mäh-Roboter
Der Igel ist Tier des Jahres 2026. Zu feiern hat er aber nicht viel, denn sein Lebensraum ist stark bedroht, weshalb der Igel mittlerweile auf der roten Liste der bedrohten Tierarten steht. In den letzten 10 Jahren ging die Population um 40% zurück. Die Folgen für die Natur sind gross, denn die Igel als Insektenfresser sorgen für ein gesundes Gleichgewicht in der Natur. Der Igel lebt vor allem in Siedlungsgebieten, in Vorgärten unter anderem. Immer mehr Grünflächen im Siedlungsraum werden eliminiert oder müssen zum Beispiel Parkplätzen weichen. Auch sind die Strassen immer stärker befahren. Hinzu kommt das Artensterben bei den Insekten, die Nahrung der Igel wird immer knapper.
Ein immer grösseres, einfach beeinflussbares Problem für Igel sind die Mäh-Roboter. 2022 wurde erstmalig ein grosser Test mit 18 gängigen Robotern durchgeführt (https://igelzentrum.ch/images/Doc/rasenroboter-im-test.pdf ). Auch eine Studie aus Dänemark beleuchtet das Thema (https://www.mdpi.com/2076-2615/14/1/122 ). Die Ergebnisse sind ernüchternd, denn keiner der Roboter ist für Igel völlig sicher. Fahren Mäh-Roboter in der Dämmerung oder nachts, kommen Igel oft zu Schaden. Den Tieren wird ihr Abwehrverhalten zum Verhängnis: Igel laufen bei nicht weg, sondern rollen sich zu einer Kugel zusammen. Das hilft gegen tierische Feinde, aber nicht gegen die Messer des Mähroboters. Die Verletzungen sind zunehmend tödlich für die Igel, besonders bei Mäh-Robotern mit feststehenden Messern. Die Mähroboter überrollen die Tiere und verursachen schlimmste Verletzungen: Die Messer skalpieren die Igel, trennen Gliedmassen ab oder schneiden in ihre Schnauzen.
Dabei wären diese vermeidbar. Zum Schutz der Igel und anderen Kleintieren sollten die selbstfahrenden Mäh-Roboter nur tagsüber und im Besten Fall unter Aufsicht fahren gelassen werden. Um das Fortbestehen der Igelpopulation zu sichern und die Tiere besser zu schützen wird die Regierung beauftragt, für selbstfahrende Mäh-Roboter im ganzen Kanton eine Ruhezeit zu implementieren, während der Dämmerungs- und Nachtstunden von ca 19h – 07.00Uhr im ganzen Kanton zu implementieren. Die Ruhezeit soll neben den üblichen Kanälen auch an den Verkaufsstellen solcher Geräte kommuniziert werden, um Nutzer der Geräte für diese Thematik zu sensibilisieren.
Postulat: Nachhaltigkeits- und Sozialkriterien bei Steuererleichterungen für Unternehmen (gemeinsam mit Landrätin Juliana Weber (SP) eingereicht)
Steuererleichterungen für Unternehmen können zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts beitragen, insbesondere wenn damit Investitionen, Innovation und qualifizierte Arbeitsplätze verbunden sind. Gleichzeitig bedeuten sie einen Verzicht auf öffentliche Einnahmen. Deshalb ist es wichtig, dass solche Erleichterungen nicht nur wirtschaftlich begründet werden, sondern auch einen ökologischen und sozialen Mehrwert schaffen. Die bisherige Praxis berücksichtigt vor allem wirtschaftliche Kriterien wie Gewinnerwartungen, Investitionen, die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze und die Frage einer allfälligen Konkurrenzierung bestehender Unternehmen. Es ist ergänzend zu prüfen, ob ökologische und soziale Kriterien stärker einbezogen werden können. Dazu gehören etwa ein energieeffizienter und ressourcenschonender Betrieb, erneuerbare Energien, ein nachhaltiges Mobilitätskonzept sowie gute Arbeitsbedingungen, Ausbildungsplätze und regionale Wertschöpfung.
Mit dem Postulat soll geklärt werden, welchen Handlungsspielraum auch die Gemeinden im Rahmen ihrer Anhörung durch den Kanton haben und wie sie diesen künftig im Sinne einer nachhaltigen Standortpolitik nutzen können. Ziel ist keine grundsätzliche Ablehnung von Steuererleichterungen, sondern eine transparente, überprüfbare und am öffentlichen Interesse orientierte Praxis. Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wie bei künftigen kantonalen Steuererleichterungen für Unternehmen ökologische und soziale Kriterien systematisch berücksichtigen werden könnten.
Insbesondere soll geprüft werden:
- ob der Regierungsrat verbindliche oder zumindest klar formulierte Erwartungen zu Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Ressourcenschonung und Mobilität aufnehmen kann;
- ob soziale Kriterien wie faire Arbeitsbedingungen, Ausbildungsplätze, Weiterbildung, Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie regionale Verankerung der neu geschaffenen Stellen berücksichtigt werden können;
- ob der Regierungsrat Steuererleichterungen an überprüfbare Ziele und eine regelmässige Berichterstattung knüpfen kann;
- wie die Gemeinde sicherstellen kann, dass Steuererleichterungen nicht als bedingungslose Standortförderung wirken, sondern mit einem erkennbaren öffentlichen Mehrwert für die Gemeinden verbunden sind.