Es ist eine der Aufgaben der Gemeinde, für Kinder Betreuungsangebote sicherzustellen, die dem Bedarf mit einer guten Qualität entsprechen. Familienergänzende Betreuungsangebote FEB können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie für die Kinder von allen Eltern bezahlbar sind. Im Zusammenhang mit der anstehenden Auflösung der Vereinbarung mit der Stiftung für Tagesheime stellen wird dazu dem Gemeinderat konkret folgende drei Fragen:

1. Immer wieder ist von „gleichen Spiessen“ die Rede: Alle Tagesheime sollen die gleichen Bedingungen erhalten. Theoretisch ist das so. Praktisch kann es aber bedeuten, dass damit die Qualität der Betreuungsangebote in einer Gemeinde für die Kinder insgesamt schlechter wird, weil und wenn dafür weniger Mittel zur Verfügung stehen: Wie beurteilt der Gemeinderat dieses Risiko für Allschwil?

2. Bei der Tagesbetreuung Subventionen zu kürzen kann eine Rechnung sein, die nur dann aufgeht, wenn Eltern höhere Beiträge bezahlen. Oder wenn Leistungen reduziert werden bzw. die Qualität für die Kinder nicht mehr günstig ist. Das Kürzen von Subventionen führt erfahrungsgemäss auch dazu, dass Eltern ihre Kinder trotz Bedarf gar nicht mehr oder nur so knapp wie möglich anmelden: Inwiefern rechnet der Gemeinderat auch für die Tagesbetreuung in Allschwil mit solchen Wirkungen?

3. Das neue FEB-Reglement soll noch in dieser Legislatur – also bis Juni 2020 – beschlossen werden. Angesichts der vielen offenen Fragen, die sich jetzt praxisbezogen z.B. bei der Auflösung der Vereinbarung mit der Stiftung für Tagesheime zeigen, sowie des Umfangs und der Vielfalt der Arbeit, die dafür insgesamt von Verwaltung und Politik zu leisten ist, dürfte es damit sehr anspruchsvoll werden: Wie will der Gemeinderat erreichen, dass die von ihm gesetzte Frist eingehalten werden kann?

AWB vom 7.06.2019